Die Supervision
Die Studierenden absolvieren im Rahmen der Ausbildung mindestens 30 Stunden Supervision bei einem von der IHK anerkannten, ausbildungsunabhängigen Supervisor/- in.
Die Supervision bildet einen Teilabschluss für die Zulassung zur eidgenössisch anerkannten Höheren Fachprüfung Kunsttherapie (HFP-KST), Fachrichtung Malen und Gestalten. (Weitere Informationen zur HFP-KST unter www.kskv-casat.ch)
Kosten
Je nach Anbieter
