Die Anerkennung von Instituten:
Der GPK (Verband gestaltender Psychotherapie und Kunsttherapie: www.gpk.ch) ist der grösste Verband für Kunsttherapie. Er hat Richtlinien für die Anerkennung von Schulen formuliert Das IHK ist vom GPK anerkannt.
Der VBK (Verband Schweizerischer Bildungsinstitute für Kunsttherapie; www.vbk.ch) wurde 2005 von schweizerischen Bildungsinstituten für Kunsttherapie gegründet, um die Mitglieder in ihrer Tätigkeit zu unterstützen und koordinieren, die Methodenvielfalt zu erhalten und den Qualitätsstandard zu gewährleisten. Das IHK ist Mitglied des VBK.
Edu-Qua (Schweizerisches Qualitätszertifikat für Weiterbildungsinstitutionen www eduqua.ch) ist eine private Firma. Sie zeichnet gute Weiterbildungsinstitution aus. Sie trägt dazu bei, die Qualität der Weiterbildungsinstitutionen zu sichern. Die Schulen werden über eine umfangreiche Dokumentation geprüft und während des Unterrichts besucht. Es werden die Organisation und der Unterrichtsstil, nicht der Inhalt der Ausbildung geprüft. Das IHK ist Edu-Qua zertifiziert.
Die Anerkennung von Abschlüssen:
Bis anhin gab und gibt es keine staatlich anerkannten Abschlüsse. Dies soll sich nächstens ändern.
Das BBT (Bundesamt für Beruf und Technik) will im Rahmen der neuen Bildungspolitik Berufe, die es schon seit einiger Zeit gibt, neu reglementieren. Dazu gehört die Kunsttherapie. Es soll eine eidgenössisch anerkannte Höhere Fachprüfung Kunsttherapie (HFP-KST) eingerichtet werden. Im Moment wird eine erste HFP-KST bis 2010 anvisiert.
Der Dachverband für Kunsttherapie (KSKV = Konferenz der Schweizer Kunsttherapieverbände www.kskv-casat.ch), dem auch der Verband gestaltender Psychotherapie und Kunsttherapie GPK angehört, ist für die Entwicklung und Durchführung der HFP-KST verantwortlich. Vom Bund hat sie dafür eine Anschubfinanzierung erhalten.
Die KSKV hat mittels Umfragen und eingehender Evaluation nachgewiesen, dass in sozialen, pädagogischen, kulturellen Institutionen, in Einrichtungen des Gesundheitswesens und bei Leistungsbezügern Bedarf am Beruf Kunsttherapie besteht.
Im darauf ausgearbeiteten Berufsbild für Kunsttherapie sind die Funktionen und Kompetenzen beschrieben, die eine diplomierte Kunsttherapeutin, ein diplomierter Kunsttherapeut bis zum Diplomabschluss HFP haben muss.
Das IHK ist zur Zeit an der intensiven Bearbeitung der neuen Anforderungen und beginnt bereits, soweit als möglich, mit der Umsetzung der Leitlinien und Zielvorgaben.
Die Anerkennung der Krankenkassen:
Um über die Zusatzversicherungen der Krankenkassen abrechnen zu können wird eine oder mehrere der folgenden Anerkennungen benötigt.
Die vom IHK angebotenen Abschlüsse genügen den jeweiligen erfahrungsmedizinischen Mindestanforderungen
EMR (Erfahrungsmedizinisches Register www.emr.ch) hat Mindestanforderungen für Kunsttherapeutinnen und Kunsttherapeuten geschaffen. Bei Erfüllung dieser Anforderungen bezahlen gewisse Krankenkassen Maltherapie über die Zusatzversicherung.
ASCA (Stiftung für die Alternativmedizin www.asca.ch) Die entspricht dem EMR. Sie hat andere Krankenkassen im Vertrag.
EGK (Eidgenössische Gesundheitskasse) hat ein eigenes Verfahren für die Anerkennung von Maltherapeutinnen und Maltherapeuten.
Worauf soll bei der Wahl der Schule geachtet werden?
Nehmen Sie sich die Zeit, verschiedene kunsttherapeutische Methoden kennen zu lernen – Sie werden täglich damit leben. Die Methode soll Sie begeistern, interessieren, anregen. Vielleicht auch Widerspruch wecken – ein Widerspruch, der Sie interessiert. Sie sollen sich in der Methode lebendig fühlen. Denken Sie daran, wenn Sie eine Ausbildung wählen! Ich wünsche Ihnen alles Gute damit und hoffe, Sie bei mir begrüssen zu dürfen.
Bettina Egger
25. November 2007
